Plakette fällig?

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Amtliche Dienstleistungen

Hauptuntersuchung

Regelmäßige Hauptuntersuchungen (HU) stellen die Vorschriftsmäßigkeit, aber auch die Umweltverträglichkeit von Fahrzeugen fest und sind gesetzlich vorgeschrieben. Selbstverständlich wird die Abgasuntersuchung nach Anlage 4.8.2 StVZO im Rahmen der Hauptuntersuchung von unseren Prüfingenieuren durchgeführt.

Sicherheitsprüfung

Die Sicherheitsprüfung (SP) dient bei großen, schweren Fahrzeugen dazu, auch zwischen zwei HU-Terminen durch Fachleute die sicherheitsrelevanten Bauteile sowie im Besonderen die verschleiß- und reparaturanfälligen Bauteile zu prüfen.

Änderungsabnahme

Ob optische Veredelung des Fahrzeugs oder praktische Umbauten – sobald ein Fahrzeug baulich verändert wird, muss es in der Regel bei einer Überwachungsorganisation zur Abnahme vorgeführt werden. Gerne stehen wir Ihnen zur Verfügung.

Sonstiges

Unsere Dienstleistung im Auftrag des KÜS beinhalten außerdem die amtlichen Prüfungen von Motorrädern, Wohnmobilen, Kraftomnibussen, LKW’s und deren Anhänger. Zögern Sie nicht und kontaktieren Sie uns. Zusätzlich bieten wir Ihnen die Möglichkeit einen Online Termin zu vereinbaren!

Berichtskopie

Einen besonderen Service bietet die KÜS mit der Zusendung von Zweitschriften. Dazu zählen Kopien von gültigen Hauptuntersuchungen (HU), der Teiluntersuchung Abgas (AU) und Änderungsabnahmen (AN).

Bei An– und Ummeldungen von Fahrzeugen benötigt die Zulassungsbehörde den aktuellen Hauptuntersuchungsbericht. Sollte dieser bei Ihnen nicht mehr auffindbar sein, hilft die KÜS gerne schnell und unbürokratisch weiter.
Jetzt Berichtskopien anfordern!

FAQ’s

Wann muss ich zur nächsten HU?

Wie lange darf ich die Hauptuntersuchung überziehen?

Die HU darf grundsätzlich nicht überzogen werden. Der Fahrzeughalter ist für die Einhaltung der vorgegebenen Fristen verantwortlich. Sollte die HU abgelaufen sein, wird das Überziehen vom Gesetzgeber wie folgt geahndet:

Bei PKW, Motorrädern, leichten Anhängern

  • Mehr als zwei Monate: 15 Euro
  • Mehr als vier Monate und bis zu acht Monaten: 25 Euro
  • Mehr als acht Monate: 60 Euro und 1 Punkt in Flensburg

Bei Nutzfahrzeugen, bei denen eine Sicherheitsprüfung vorgeschrieben ist:

  • Bis zu zwei Monate: 15 Euro
  • Mehr als zwei und bis zu vier Monate: 25 Euro
  • Mehr als vier und bis zu acht Monate: 60 Euro und 1 Punkt in Flensburg
  • Mehr als acht Monate: 75 Euro und 1 Punkt in Flensburg
Welche Unterlagen muss ich zur HU mitbringen?
  • Den Fahrzeugschein oder Zulassungsbescheinigung Teil I.
  • Eventuell die Prüfzeugnisse (z.B. Teilegutachten oder ABE) oder die Änderungsabnahmebestätigungen von Anbauteilen, wie z.B. Sonderräder oder Tieferlegungsfedern, sofern diese nicht in den Fahrzeugpapieren eingetragen sind.
Prüftermin verpasst?

Ihre HU war bereits fällig und Sie haben noch keine neue Prüfplakette. Was ist zu tun?

Bei einer Überschreitung des HU-Vorführtermins um mehr als zwei Monate ist eine Ergänzungsuntersuchung zu einer erhöhten Gebühr durchzuführen. Eine „Rückdatierung“ ist seit dem 01.07.2012 aufgehoben. Die Plakette wird grundsätzlich für einen bestimmten Zeitraum vergeben (z.B. bei PKW 24 Monate).

Bei der HU wurden Mängel an meinem Fahrzeug festgestellt. Was ist zu tun?

Sie müssen die Mängel beseitigen lassen und innerhalb eines Monats das Fahrzeug zur Nachuntersuchung wieder vorstellen.

Preisliste

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