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FAQ’s

Reicht ein Kostenvoranschlag einer Werkstatt aus?

Nein, denn ein Kostenvoranschlag ist in aller Regel für Sie von Nachteil. Ein Kostenvoranschlag hat keine

  • Beweissicherungsfunktion vor Gericht,
  • berücksichtigt nicht ob eventuell ein Totalschaden eingetreten ist,
  • weist keinen Nutzungsausfall aus,
  • weist keinen Wertminderungsanspruch aus,
  • versteckte Beschädigungen bleiben häufig unberücksichtigt und
  • ist nicht unabhängig.

Kostenvoranschläge haben im Haftpflichtschadensfall (unverschuldete Unfall), abgesehen von Bagatellschäden, keine Daseinsberechtigung.

Was ist ein Bagatellschaden?

Ein Bagatellschaden liegt vor, wenn der Marktwert des KFZ durch die Beschädigung keine nachhaltige Wertminderung erfährt. Dieser liegt bei 500-750€.

Woher weiß ich ob ein Bagatellschaden vorliegt?

Ob ein Schaden unter die Bagatellschadensgrenze fällt oder nicht kann abschließend nur eine KFZ-Sachverständiger beurteilen. Wenn Sie sich nicht sicher sind, rufen Sie uns auch bei vermeintlichen „Krazern“, „Lackabschürfungen“ oder Kleinstbeschädigungen an. Wir beraten Sie sofort…

Darf mir die gegnerische Versicherung eine Werkstatt oder einen Sachverständigen vorschreiben?

Nein, denn Sie haben im Haftpflichtschadensfall eine freie Gutachter- und Werkstattwahl. Sie sind gegenüber der generischen Versicherung im Haftpflichschadensfall nicht weisungsgebunden. Beauftragen Sie einfach einen KFZ-Sachverständigen und eine Werkstatt ihres Vertrauens. Alles andere ist für Sie von Nachteil!

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Sie haben noch weitere Fragen? Dann kontaktieren Sie uns über unser Kontkatformular oder rufen Sie uns direkt an!